Aufzugsschachtentrauchung
und Belüftung (RWA)
Gemäß der Landesbauordnung (LBO) müssen Aufzugsschächte mit entsprechend dimensionierten Öffnungen im Schachtkopf für die Lüftung und Entrauchung im Brandfall ausgeführt sein.
In der Vergangenheit wurden und oftmals werden bei Neubauten auch jetzt noch permanent offene Lüftungsquerschnitte in der Dimension 0,4 m × 0,4 m oder größer ausgeführt.
In den Wintermonaten entweicht damit die warme Luft permanent aus dem Gebäude – wie wenn Sie Ihre Räume heizen, aber den ganzen Winter Tag und Nacht ein Fenster offen lassen.
Hier gibt es intelligente Lösungen, die bei Neubauten und als Nachrüstung für Bestandsgebäude eingesetzt werden können: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), die eine regelmäßige Lüftung des Aufzugsschachtes realisieren, aber wegen der geschlossenen Lichtkuppel die Wärme im Gebäude und die Kälte draußen lassen und eine sichere Detektion von Rauchgas durchführen. Sie leisten damit auch einen Beitrag für die Nachhaltigkeit und den Umweltschutz.
Aufzüge benötigen ca. 5 % des Gesamtenergiebedarfs eines Gebäudes für das Fahren, für Standby und auch durch Wärmeverluste bei Permanententlüftung im Schachtkopf.